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Warum sind Google Fonts im Moment in aller Munde?
Sie haben vielleicht schon von der neuesten Abmahnwelle gegen Websitebetreiber gehört, die gerade sehr "beliebt" ist. Einige unserer Kunden waren auch schon Ziel von Abmahnversuchen.
Es geht dabei um die Einbindung kostenloser Schriftarten von Google, was bisher gängige Praxis war. Dabei wird jedoch die IP-Adresse des Users an Google übertragen und das hat das Landgericht München im Januar 2022 bemängelt. Dabei wurden dem Kläger 100 Euro zugesprochen.
Leider ist durch dieses Urteil eine Art Trend entstanden, dem Privatleute und auch Anwälte nun nacheifern.
Diese durchsuchen das Internet nach Websites mit Google Fonts und fordern dann diese Summe (oder auch mehr, bis zu 500 Euro) von den Websitebetreibern.
Dabei hatten wir auch schon Fälle, wo der Vorwurf sogar faktisch falsch war, denn nur weil irgendwo im Quellcode der Website die Worte „Google Fonts“ auftauchen, bedeutet das nicht immer, das die Schriften auch aktiv verwendet werden.
Wie geht die cekom damit um?
Um unsere Kunden zu schützen haben wir deshalb alle Websites einem Schnelltest unterzogen.
Bei manchen haben wir festgestellt, dass auf der Website Google Fonts eingesetzt werden. In diesen Fällen empfehlen wir, die Schriftart lokal auf dem Webserver zu installieren, so dass sie nicht mehr von Google geladen wird.
Eine clevere Alternative ist die Benutzung eines Fontproxies. Dabei wird ein Proxy (eine Art Vermittler) installiert, der die benötigten Schriften von den Google Servern lädt. Nach dem Zwischenspeichern auf dem Proxy gibt er die Schriften dann an die jeweilige Website weiter. Bei dem Prozess baut der Nutzer keine direkte Verbindung zu den Google Servern mehr auf.
Die Installation beider Varianten wird von der cekom fachgerecht durchgeführt und geprüft.
Websites, die bei dem Schnelltest nicht angeschlagen haben, unterziehen wir nach Benachrichtigung des Kunden auf Wunsch einem genaueren Test durch unsere Entwickler, bei dem auch alle Unterseiten und -bereiche der Website genau geprüft werden.
Fazit
Auch, wenn man sich gegen diese Abmahnversuche wahrscheinlich erfolgreich wehren kann, übersteigt der Aufwand dafür die eher geringen Forderungen, worauf die Abmahner natürlich spekulieren.
Kurz für Sie zusammengefasst:
Die direkte Einbindung von Google Fonts und damit die Übertragung von zum Beispiel der IP-Adresse des Users, sind nicht mehr DSGVO Konform. Wir als cekom, binden die Schriften gerne lokal auf Ihrem Server ein.