BFSG – Ein Gesetz für mehr Barrierefreiheit und Inklusion

Lasst uns gleiche Chancen unterstützen und gemeinsam für eine digitale Welt für alle stehen!

Ab 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das in 2021 verabschiedete BFSG soll die Barrierefreiheit stärken und so die Inklusion von Menschen mit Einschränkungen fördern. Neben der Buchbranche betrifft dies auch bestimmte Websites und Apps, die mit Online-Shopping, Banking, öffentlichem Transport oder auch Medien zu tun haben. Das heißt, dass sie – gemäß den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der europäischen Norm EN 301 549 – für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein müssen.


Was bedeutet WCAG?

WCAG bedeutet "Web Content Accessibility Guidelines" – Übersetzt: Leitfaden zur Barrierefreiheit im Internet.

Das ist eine Richtlinie, die dafür sorgen soll, dass Websites und Apps auch für alle Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Diese Vorgaben stellen sicher, dass Menschen mit körperlicher/geistiger Beeinträchtigung die gleichen Möglichkeiten haben, das Internet zu nutzen und auf Informationen zuzugreifen. Auch fehlende technische Hilfsmittel (Bsp.: keine Maus) gehören dazu.

Die Guidelines helfen dabei, Barrieren abzubauen und eine inklusionsfreundlichere Online-Welt zu schaffen, in der wirklich alle dabei sein können.


Erste Schritte für mehr Barrierefreit auf Ihrer Website

Wir empfehlen Folgendes:

  • Gut lesbare Schrift verwenden
  • Alt-Text für Bilder nutzen
  • Klare Struktur der Website
  • Screenreader Software wie JAWS oder NVDA testen
  • Hohen Kontrast berücksichtigen
  • Einfache Sprache einsetzen


Entspricht Ihre Website den WCAG? Vereinbaren Sie jetzt einen WCAG-Check und lassen Sie mehr Menschen an Ihrer Website teilhaben. 
Schreiben Sie uns gerne unter message@cekom.de oder nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!